Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
§ 1 Geltungsbereich & Zielgruppe
(1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Salco Vertriebs GmbH (für Elektrogeräte und Haushaltsbedarf), Buchenweg 10, 69469 Weinheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 704963, nachfolgend “Verkäufer”) und unseren Kunden (nachfolgend “Käufer”).
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot & Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Artikeln, Katalogen und Mustern auf dieser Website oder in digitalen Katalogen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum).
(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, die Bereitstellung einer Proforma-Rechnung oder durch Auslieferung der Ware zustande.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen & Verzug
(1) Alle genannten Preise sind Nettopreise in Euro (€) ab Lager Weinheim (EXW) zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, Verpackungs-, Fracht- und Zollkosten, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart.
(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Verzugspauschale.
§ 4 Lieferung & Gefahrübergang
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Teillieferungen sind im für den Käufer zumutbaren Umfang zulässig.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über (§ 447 BGB).
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen.
§ 6 Untersuchungs- & Rügepflicht (§ 377 HGB), Gewährleistung
(1) Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Erfüllungsort, Gerichtsstand & Anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Weinheim.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Gesellschaft in Mannheim.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).